Wieviel Förderung gibt es?
Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat „geschenkt":
Die sogenannte Grundzulage hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2018 auf 175 Euro angehoben. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind. Für zuvor geborene Kinder werden 185 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Für Berufseinsteiger gibt es im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzung hierfür ist, dass er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt: nicht älter als 25 Jahre ist, nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist und natürlich unmittelbar zulageberechtigt ist.
Wichtig: Wird die Grundzulage gekürzt, so wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.
Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt:
Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen: mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.
Jeder Anbieter muss aktuell die sogenannte Riester-Garantie erfüllen. Stark vereinfacht bedeutet das, er muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge sowie Zulagen garantieren sowie zusätzlich eine lebenslange Auszahlung der Rente.